Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pacojet International AG für Distributoren

1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Geschäfts-bedingungen und Leistungen zwischen Pacojet International AG (nachfolgend Pacojet) und Distributoren. Als Distributor gilt, wer einen Distributionsvertrag mit Pacojet abgeschlossen hat oder von Pacojet als Distributor anerkannt wird. Mit der Bestellung von Produkten aus unserem Sortiment gelten die AGB als angenommen. Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch Pacojet. 

2. Angebot
Die Angebote von Pacojet sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Insbesondere bleiben Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten. Sämtliche Produktangaben wie Fotos, Spezifikationen, Zubehörbezeichnungen etc. erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Massgebend sind einzig die gültigen Spezifikationen zum Zeitpunkt der Auslieferung. Die Produktebeschreibungen, Bilder und Textdaten stammen von Pacojet und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch Pacojet. Pacojet übernimmt für die Inhalte externer Homepages und für Homepages verlinkter Händler oder anderer Drittparteien keine Haftung. 

3. Vertragsabschluss
Die Angebote von Pacojet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Distributor dar, bei Pacojet Waren zu bestellen. Der Distributor gibt durch Absenden seiner Bestellung und gleichzeitiger Anerkennung dieser AGB ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt rechtsgültig zustande, indem Pacojet das Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Fax annimmt. Bestätigte Aufträge können seitens des Distributors ohne schriftliche Zustimmung von Pacojet nicht mehr annulliert oder geändert werden. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit des bestellten Produkts. 

4. Preise, Lieferung (EXW) und Übergang von Nutzen und Gefahr
Alle Preise von Pacojet verstehen sich ab Werk (EXW gemäss INCOTERMS 2022) in CHF, exkl. Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten wie Versand- und Verpackungskosten, allfällige Zoll- und Versicherungskosten, sowie Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel werden zusätzlich verrechnet und separat ausgewiesen und gehen vollumfänglich zulasten des Distributors. Pacojet kann Preisänderungen jederzeit vornehmen. Die publizierten Preise verlieren mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Pacojet liefert die Produkte ex Works (EXW gemäss INCOTERMS 2022). Pacojet übernimmt keine Haftung nachdem der Distributor die Waren ab Werk übernommen hat. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Lieferungen ab Werk an den Distributor über. Der Abschluss allfälliger Versicherungen gegen Transportschäden respektive -verluste ist somit ausschliesslich Sache des Distributors. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Distributor daher bei Erhalt der Produkte unverzüglich schriftlich an den letzten Frachtführer bzw. seine Versicherung zu richten. Pacojet ist davon (lediglich zwecks Information) Mitteilung zu machen.

5. Liefertermine und Lieferkonditionen
Die von Pacojet genannten Lieferfristen verstehen sich als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so ist der Distributor nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von 30 Tagen zum Rücktritt der Bestellung berechtigt, nicht jedoch zum Verlangen von Schadenersatz. Pacojet kann bestätigte Bestellungen aufgrund äusserer, nicht beeinflussbarer Umstände ohne Kostenfolge annullieren. Pacojet ist zu Teillieferungen berechtigt. 

6. Produktprüfung durch den Distributor
Pacojet garantiert die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der verkauften Produkte gemäss Produktebeschreibung von Pacojet im Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Darüber hinaus-gehende Gewährleistungen und Garantien werden ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. Ziff. 7 und 8). Der Distributor verpflichtet sich, die angelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Funktionstüchtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen und allfällige Mängelrügen innert 10 Kalendertagen schriftlich und unter Angabe der Gründe (gegebenenfalls mit Fotos) an Pacojet zu melden. Säumnis zieht Verwirkung der Mängelrechte nach sich und es werden nur noch versteckte Mängel anerkannt. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innert 48 Stunden, schriftlich bei Pacojet gerügt werden. Bei berechtigten und fristgerechten Rügen ist Pacojet ermächtigt, wahlweise entweder eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Kaufpreis gegen Rücknahme der Ware zu erstatten. Andere Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden.

7. Ausschluss der Gewährleistung/Garantieleistung; Garantieabschlag und Garantieverpflichtung des Distributors gegenüber Kunden
Jede Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Pacojet gewährt dem Distributor zudem keine Garantieleistungen für die von Pacojet gekauften Produkte. Anstelle einer Garantie gewährt Pacojet dem Distributor einen Rabatt (Garantieabschlag) auf die von ihm bei Pacojet bezogenen Pacojet-Geräte, nicht jedoch auf weitere Produkte. Dieser Rabatt pro gekauftes Pacojet-Gerät wird in Annex 3 des Distributionsvertrages definiert. Dafür verpflichtet sich der Distributor, die Gewährleistungs- bzw. Garantieleistungen gegenüber dem Kunden gemäss den in seinem Verkaufsgebiet zwingenden geltenden lokalen Gesetzesbestimmungen zu übernehmen (siehe Annex 5).  

8. Haftungsausschluss
Pacojet schliesst jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt namentlich, aber nicht ausschliesslich, für direkte Schäden oder Folgeschäden, welche durch den Einsatz des vom Distributor erworbenen Produkts beim Distributor selbst oder bei Dritten verursacht wurde sowie für entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Im Haftungsfall ist die Haftungssumme zudem auf den Warenwert beschränkt. 

9. Zahlungsmittel, Zahlungskonditionen und Zahlungsverzug des Distributors
Pacojet akzeptiert nach eigener Wahl als Zahlungsmittel Vorauskasse, Kredit- oder Debitkarte und Verkauf auf Rechnung. Die Daten bei Direktbezahlung, beispielsweise mit Kredit- und Debitkarte, werden verschlüsselt übertragen. Als Zahlungsbedingungen gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Konditionen. Beim Kauf auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung zum Zeitpunkt der Lieferung EXW. Die Rechnung ist ohne Abzüge in 30 Kalendertagen zu begleichen. Hält der Distributor den Zahlungstermin bei Kauf auf Rechnung oder beim Kauf gegen Kredit- oder Debitkarte nicht ein, ist Pacojet berechtigt, dem Distributor eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen und bei erneutem Ausbleiben der vollständigen Zahlung innert dieser Nachfrist unverzüglich vom Kaufvertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte Ware zurückzufordern. Beim Kauf mit Kredit- oder Debitkarte erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung. Beim Kauf gegen Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 30 Kalendertagen zu begleichen. Ansonsten ist Pacojet berechtigt, die Bestellung unverzüglich zu annullieren. Sind Skontoabzüge ausdrücklich vereinbart und auf der Rechnung vermerkt, gelten diese nur dann als zulässig, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Skontofrist erfolgt ist. Pacojet kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Distributor ausschliessen. Pacojet kann bei Zahlungsverzug des Distributors Mahngebühren von CHF 150.- ab der zweiten Mahnung zuzüglich weiterer Inkassokosten verlangen. 

10. Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pacojet. Pacojet ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Pacojet nicht zulässig. 

11. Datenschutz
Pacojet verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ihrer Distributoren zu schützen. Pacojet weist den Distributor darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können ausschliesslich im Rahmen dieser Vertragserfüllung auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuellste Version der Pacojet International AG Datenschutzerklärung, welche via der Website von Pacojet einsehbar ist. 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht wird explizit ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zug / Schweiz.

 

Stand: 1. April 2023 
Änderungen vorbehalten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pacojet International AG für Endkunden

1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen Pacojet International AG (nachfolgend Pacojet) und ihren Kunden. Als Kunde gilt, wer einen Kaufvertrag mit Pacojet abgeschlossen hat. Mit der Bestellung von Produkten aus unserem Sortiment gelten die AGB als angenommen. Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch Pacojet.

2. Angebot
Die Angebote von Pacojet sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Insbesondere bleiben Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten. Sämtliche Produktangaben wie Fotos, Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Massgebend sind einzig die gültigen Spezifikationen zum Zeitpunkt der Auslieferung. Die Produktebeschreibungen, Bilder und Textdaten stammen von Pacojet und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch Pacojet. Pacojet übernimmt für die Inhalte externer Homepages und für Homepages verlinkter Händler keine Haftung.

3. Vertragsabschluss
Die Angebote von Pacojet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Pacojet Waren zu bestellen. Auf der Homepage von Pacojet gibt der Kunde durch Absenden seiner Bestellung und gleichzeitiger Anerkennung dieser AGB ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt rechtsgültig zustande, indem Pacojet das Angebot durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Fax annimmt. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz gilt: Bestätigte Aufträge können seitens des Kunden ohne schriftliche Zustimmung von Pacojet nicht mehr annulliert oder geändert werden. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU gilt unsere Widerrufsbelehrung. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit des bestellten Produkts.

4. Preise
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle angegebenen Preise in CHF bzw. EUR inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten wie Versand- und Verpackungskosten, Zoll- und Versicherungskosten, sowie Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel werden zusätzlich verrechnet und separat ausgewiesen. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart und des Lieferungsortes ab und werden dem Kunden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung mitgeteilt. Pacojet kann Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. Die publizierten Preise verlieren mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt des rechtsgültigen Vertragsschlusses. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. 

5.Liefertermine und Lieferkonditionen
Die von Pacojet genannten Lieferfristen verstehen sich als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so ist der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von 30 Tagen zum Rücktritt der Bestellung berechtigt, nicht jedoch zum Verlangen von Schadenersatz. Pacojet kann bestätigte Bestellungen aufgrund äusseren, nicht beeinflussbaren Umständen ohne Kostenfolge annullieren. Pacojet ist zu Teillieferungen berechtigt und kann für Lieferungen und Teillieferungen unterschiedliche Transportunternehmen beauftragen.

6. Produktprüfung durch den Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Funktionstüchtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen und allfällige Mängelrügen innert 10 Kalendertagen schriftlich und unter Angabe der Gründe (gegebenenfalls mit Fotos) an Pacojet zu melden. Säumnis zieht Verwirkung der Mängelrechte nach sich und es werden nur noch versteckte Mängel anerkannt. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innert 48 Stunden, schriftlich bei Pacojet gerügt werden. Bei berechtigten und fristgerechten Rügen ist Pacojet ermächtigt, wahlweise entweder eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Kaufpreis gegen Rücknahme der Ware zu erstatten. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. 

7. Garantie und Rückgabe
Pacojet gewährt auf die von ihr direkt an ihre Kunden verkauften Maschinen, nicht jedoch auf andere Produkte, 1 Jahr Garantie ab Lieferdatum. Die Rechnung gilt als Garantieschein und ist sorgfältig aufzubewahren. Die Garantie erstreckt sich auf Fabrikations- und Materialfehler bei normaler Benützung und Unterhalt. Sie umfasst die kostenlose Reparatur oder den Austausch des Gerätes. Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt bei Pacojet. Bei Austausch eines Gerätes erneuert sich die Garantiedauer nicht. Für die Dauer der Reparatur kann ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden, sofern Pacojet deren Notwendigkeit anerkennt. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nicht. Ausgeschlossen von der Garantie sind Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation und das Einbauen von nicht Original-Teilen. Ausgeschlossen von der Garantie sind zudem Verschleiss- und Gehäuseteile. Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht. In Ausnahmefällen ist die Rücknahme von gelieferter Ware nach schriftlicher Zustimmung von Pacojet möglich. Die Rücksendung der Ware hat originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Verkaufsbeleges zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen, welchen Pacojet nicht zugestimmt hat, werden nicht angenommen. 

8. Haftungsausschluss
Pacojet schliesst jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt namentlich, aber nicht ausschliesslich, für direkte Schäden oder Folgeschäden, welche durch den Einsatz des vom Kunden erworbenen Produkts beim Kunden selbst oder bei Dritten verursacht wurde sowie für entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Im Haftungsfall ist die Haftungssumme zudem auf den Warenwert beschränkt.

9. Reparaturen
Im Reparaturfall wendet sich der Kunde direkt an die zugewiesene Pacojet Servicestelle. Reparaturen können nicht an Pacojet eingeschickt werden, ausser Pacojet hat einem solchen Vorgehen vorgängig schriftlich zugestimmt. Bei fälschlicherweise gleichwohl an Pacojet eingesandten Reparaturen wird dem Kunden eine administrative Pauschale von CHF 75.- zusätzlich zu allfällig entstehenden Reparatur- und Versandkosten verrechnet. Die Geräte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung einzuschicken. Fehlt die Originalverpackung, so ist das Gerät transportfähig zu verpacken. Bei durch ungenügende Verpackung verursachten Schäden haftet ausschliesslich der Kunde. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei Rücksendung von verschmutzten Artikeln wird dem Kunden der anfallende Reinigungsaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. Zahlungsmittel, Zahlungskonditionen und Zahlungsverzug des Kunden
Pacojet akzeptiert nach eigener Wahl als Zahlungsmittel Vorauskasse, Kredit- oder Debitkarte und Verkauf auf Rechnung. Die Daten bei Direktbezahlung, beispielsweise mit Kredit- und Debitkarten, werden verschlüsselt übertragen. Als Zahlungsbedingungen gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Konditionen. Beim Kauf auf Rechnung (in der Schweiz) erfolgt die Rechnungsstellung zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Rechnung ist ohne Abzüge in 20 Kalendertagen zu begleichen. Hält der Kunde den Zahlungstermin bei Kauf auf Rechnung oder beim Kauf gegen Kredit- oder Debitkarte nicht ein, ist Pacojet berechtigt, dem Kunden eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen und bei erneutem Ausbleiben der vollständigen Zahlung innert dieser Nachfrist unverzüglich vom Kaufvertrag zurück zu treten und die bereits gelieferte Ware zurückzufordern. Beim Kauf mit Kredit- oder Debitkarte erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung. Beim Kauf gegen Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 30 Kalendertagen zu begleichen. Ansonsten ist Pacojet berechtigt, die Bestellung unverzüglich zu annullieren. Sind Skontoabzüge ausdrücklich vereinbart und auf der Rechnung vermerkt, gelten diese nur dann als zulässig, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Skontofrist erfolgt ist. Pacojet kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Neukunden und Kunden aus dem Ausland können nur per Vorauskasse bestellen. Pacojet kann bei Zahlungsverzug des Kunden Mahngebühren von CHF 50.- ab der zweiten Mahnung zuzüglich weiterer Inkassokosten verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pacojet. Pacojet ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Pacojet nicht zulässig.

12. Datenschutz
Pacojet verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu schützen. Pacojet weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können ausschliesslich im Rahmen dieser Vertragserfüllung auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuellste Version der Pacojet International AG Datenschutzerklärung, welche diesen AGB angehängt ist. 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht wird explizit ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zug / Schweiz.
 

Stand: 1. April 2023
Änderungen vorbehalten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pacojet Europe GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zur Verwendung gegenüber:

1. Einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer);
2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

I. Allgemeines 
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Kauf- und Serviceverträge der Pacojet Europe GmbH („Pacojet“). Sie gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für sämtliche zukünftige Geschäfte der genannten Art. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, denen Pacojet nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden in keinem Fall Vertragsinhalt. 

Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Individualvertrag mit dem Kunden vereinbart werden. Der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Pacojet vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

II. Angebotsunterlagen 
Bei Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben, die Bestandteil eines Angebotes von Pacojet sind, sind handelsübliche Abweichungen zulässig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Pacojet das Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen zudem ohne ihre ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 

III. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Pacojet auf unserer Homepage sind unverbindlich. Die Angebote von Pacojet sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Insbesondere bleiben Preis- und Sortimentsänderungen vorbehalten.
Der Kunde bleibt an seine Bestellung gegenüber Pacojet 14 Tage gebunden. 

2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Pacojet – oder falls eine solche nicht erfolgt – durch Lieferung der Ware seitens Pacojet zustande. Art und Umfang der geschuldeten Leistung wird hierbei – vorbehaltlich des Gegenbeweises - durch die von Pacojet erteilte schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail/Telefax/Brief) definiert. 

IV. Preis, Bezahlung und Preisanpassung 
1. Die Kaufpreise gelten netto, d.h. insbesondere zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und ggf. sonstiger Abgaben, Gebühren und Zöllen ab Werk (ex works) Laufenburg einschließlich Versandfertigstellung und Verpackung. Im Kaufpreis sind sämtliche Anlieferungskosten zum Werk Laufenburg bereits eingeschlossen. Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages hat innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels ohne Abzüge an Pacojet zu erfolgen. Beim Kauf mit Debit- und/oder Kreditkarte erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung. Beim Kauf gegen Vorauskasse hat die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungstellung zu erfolgen.
2. Pacojet behält sich den Ausschluss einzelner Zahlungsmittel ausdrücklich vor.
3. Die Lieferung an Neukunden und Auslandskunden erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.
4. Pacojet behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden die Geltendmachung von Mahnkosten in Höhe von 20 € pro Mahnung vor.
5. Für Reparaturen, Ersatzteile und Montagen in Rechnung gestellte Beträge sind sofort und ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.
6. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Befindet der Kunde sich mit der Zahlung im Verzug, berechnet Pacojet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt zulässig. 

V. Liefertermine und Lieferbedingungen
1. Von Pacojet in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die von Pacojet genannten Lieferfristen gelten im Übrigen nur unter der Vo-raussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden.
2. Wird nach Vertragsschluss die Lieferung durch höhere Gewalt, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten oder durch andere unvorhersehbare, von Pacojet nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskampfmaßnahmen, nicht zu vertretende Betriebsstörungen usw. verzögert, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit.
3. Wird Pacojet die Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch die Behinderung gemäß vorstehendem Abschnitt 2 nicht nur vorübergehend unmöglich oder unzumutbar, so kann Pacojet vom Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung unzumutbar ist. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer an-gemessenen Anlauffrist.
4. Kommt Pacojet in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens 30 Kalender-tage) vom Vertrag zurücktreten. 

VI. Gefahrübergang; Versendung
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Kunden über. Für die Auslegung der Handelsklauseln gelten die Incoterms in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. 

VII. Produktprüfung durch den Kunden
Beanstandungen sind Pacojet unverzüglich, bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Anlieferung beim Kunden, unter Angabe aller notwendigen Einzelheiten wie Gerätetyp, Gerätenummer und Art der Störung (ggf. mit Foto) anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen Pacojet unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, schriftlich mitgeteilt werden. 

VIII. Garantie und Rückgabe
Pacojet garantiert dem Endkunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die verkauften Maschinen, nicht jedoch andere Produkte, innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein werden. Die Rechnung gilt als Garantieschein und ist sorgfältig aufzubewahren. 

Die Garantie erstreckt sich auf Fabrikations- und Materialfehler bei normaler Benutzung und Unterhalt. Sie umfasst die kostenlose Reparatur oder den Austausch des Gerätes. Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt bei Pacojet. 

Bei Austausch eines Gerätes erneuert sich die Garantiedauer nicht. Für die Dauer der Reparatur kann ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden, sofern Pacojet deren Notwendigkeit anerkennt. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nicht. 

Ausgeschlossen von der Garantie sind Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Benutzung sowie Beschädigungen durch Einwirkung von außen. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dieser Garantie ferner dann, wenn in das Produkt eingegriffen, es modifiziert wurde oder nicht von Pacojet autorisierte Teile eingebaut wurden oder nicht von Pacojet autorisiertes Zubehör verwendet wurde und der Schaden dadurch verursacht wurde. 

Ansprüche aus dieser Garantie verjähren innerhalb eines Jahres ab Entdeckung des Fabrikations- oder Materialfehlers. 

Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht im Rahmen der Garantie. In Ausnahmefällen ist die Rücknahme von gelieferter Ware nach schriftlicher Zustimmung von Pacojet möglich. 

Die Rücksendung der Ware hat originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Verkaufsbeleges zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen, welchen Pacojet nicht zugestimmt hat, werden nicht angenommen. 

Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber Pacojet, einschließlich der Rechte nach Ziff. IX dieser AGB, werden durch die Garantie nicht berührt. 

IX. Haftung für Mängel
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich nach einer Reparatur oder Wartung ein Mangel, so ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, diesen Pacojet unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese unverzügliche Anzeige, verliert er seine Ansprüche bezüglich dieses Mangels.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Pacojet nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ist die Wartungs- oder Reparaturleistung mangelhaft ist Pacojet ebenfalls zur Nacherfüllung berechtigt. Pacojet ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material-kosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich Ziff. X.4 - 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung bzw. bei Reparatur- und Wartungsverträgen ab Abnahme.
4. Der Eigentumsvorbehalt besteht an der von Pacojet gelieferten Ersatzware fort.
5. Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn die Ware von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit den Veränderungen steht. Eine Sachmängelhaftung ist weiter ausgeschlossen, wenn Vorschriften für Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung, Wartung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte nicht befolgt werden.
6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, sofern die Ursache nicht in einer mangelhaften Bedienungsanleitung liegt, sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
7. Der Kunde hat Pacojet oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an Pacojet einzusenden. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes von/zur für die ursprüngliche Lieferung der Erzeugnisse vereinbarten Lieferadresse des Kunden im Inland gehen zu Lasten Pacojets, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist. Die Mängelbeseitigung erfolgt bei Pacojet. Mängelbeseitigungen am Aufstellungsort erfolgen nur bei besonderer Vereinbarung.
8. Angaben von Pacojet zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraus-setzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, so-weit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Daneben kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. X verlangen.
10. Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht an der Ware selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen.
11. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist Pacojet berechtigt, dem Kunden alle Aufwendungen, die durch diese entstanden sind, zu berechnen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 

X. Haftung auf Schadenersatz
1. Pacojet haftet nicht für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Pacojet haftet ferner nicht, wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen Vertragspflichten grob fahrlässig verletzen.
2. Soweit Pacojet kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet Pacojet nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie (z.B. gemäß vorstehender Ziff. VIII) haftet Pacojet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
4. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gemäß § 437 Nr. 1, 439 BGB besteht nur, sofern während der 12-monatigen Verjährungsfrist gemäß Ziff. IX.3 sowohl a) der Kunde die Nacherfüllung verlangt, als auch b) Pacojet seine Nacherfüllungspflicht verletzt hat. 
5. Soweit die Haftung von Pacojet ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Ange-stellten und Erfüllungsgehilfen. 

XI. Eigentumsvorbehalt
1. Pacojet behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur voll-ständigen Erfüllung aller ihr aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäfts-verkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an Pacojet ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Vertrags-pflichten gegenüber Pacojet nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf Verlangen von Pacojet hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die im Eigentum oder Miteigentum von Pacojet stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie Pacojet auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
3. Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum von Pacojet stehenden Gegenständen oder die an diese abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der Pacojet gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Kunde Pacojet unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf das Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
4. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist für die Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Kunden notwendig, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind. 

XII. Weiterverkauf
Die Produkte von Pacojet sind für gewerbliche Kunden entwickelt und zugelassen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Pacojet, die Produkte nicht an Privatleute weiter zu veräußern. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung zuwider handeln, haftet er für die daraus entstehenden Schäden. 

XIII. Besondere Bestimmungen für Reparaturen
Wünscht der Kunde eine Reparatur, so sendet er das zu reparierende Gerät nach vorheriger Terminabsprache auf seine Gefahr frei Haus (innerhalb Deutschlands) an Pacojet, Laufenburg. Pacojet sichtet das Gerät und erstellt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Der Kunde entscheidet dann darüber, ob er die Reparatur durchführen lassen möchte. Gibt der Kunde die Reparatur in Auftrag, repariert Pacojet das Gerät und stellt die Kosten dem Kunden in Rechnung. Pacojet verwendet für den Rückversand an den Kunden aus Sicherheitsgründen ausschließlich Originalverpackungsmaterial. Hat der Kunde das Gerät nicht in der Originalverpackung an Pacojet gesendet, stellt Pacojet für den Rückversand das Verpackungsmaterial in Rechnung. Nach Begleichung dieser Rechnung sendet Pacojet das Gerät auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurück. Auf Wunsch vermietet Pacojet während der Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät. 

XIV. Datenschutz
Pacojet verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu schützen. Pacojet weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können ausschließlich im Rahmen dieser Vertragserfüllung auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Für weitere Informationen über die Rechte der Kunden bezüglich ihrer Daten wird auf die Datenschutzerklärung der Pacojet (https://pacojet.com/datenschutz) verwiesen. Die Verarbeitung der Daten entspricht allen anwendbaren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. 

XV. Sonstige Bestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Parteien aus ihrer Geschäftsverbindung ist der Sitz von Pacojet.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Pacojet. Pacojet kann daneben den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Hauptsitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht verklagen. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) und sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilateraler und multilateraler Abkommen ist ausgeschlossen. 

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